Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ViPoint-Air – UAV-Datenerfassung & Photogrammetrie
Inhaber: Maximilian Sager | Georg-Käß-Str. 13, 86343 Königsbrunn
www.vipoint-air.de | info@vipoint-air.de | Stand: Mai 2026
§ 1Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ViPoint-Air,
Inhaber Maximilian Sager, Georg-Käß-Str. 13, 86343 Königsbrunn (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von
UAV-gestützten Datenerfassungs- und Photogrammetriedienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der
Auftragnehmer hat diesen ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, soweit es
sich um gleichartige Rechtsgeschäfte handelt.
1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Vertrag zu einem
Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
1.5 Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung des Angebots, dass er volljährig
(mindestens 18 Jahre alt) und geschäftsfähig im Sinne des BGB ist. Verträge mit
Minderjährigen sind ohne nachgewiesene elterliche oder vormundschaftliche Zustimmung
unwirksam.
§ 2Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt UAV-gestützte Datenerfassungs- und
Photogrammetriedienstleistungen. Je nach Auftrag können folgende Leistungen umfasst
sein:
- Erstellung von georeferenzierten Orthofotomosaiken
- Erstellung von digitalen Geländemodellen (DGM/DTM) und Oberflächenmodellen
(DOM/DSM) - Erstellung von 3D-Punktwolken (LAS/LAZ) und texturierten 3D-Modellen (OBJ/FBX)
- Volumen- und Massenberechnungen
- Lageplanerstellung mit Höhenangaben
- Kartierung von Baumstandorten, Infrastruktur, Strommasten und Leitungshöhen
- Baudokumentation und Baufortschrittsüberwachung
- Lieferung der Daten in vereinbarten Standarddateiformaten (z. B. GeoTIFF, LAS,
OBJ, DXF, PDF)
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht
Bestandteil des Auftrags.
2.3 Die gelieferten Daten basieren auf UAV-gestützter Photogrammetrie und stellen
ausdrücklich keine amtliche Vermessung im Sinne des deutschen Vermessungsrechts dar.
Sie dienen ausschließlich als Planungsgrundlage.
2.4 Höhenangaben zu Infrastruktur (z. B. Stromleitungen, Kanaldeckel) sind
photogrammetrisch ermittelte Näherungswerte und dienen ausschließlich zur Orientierung.
2.5 Der Auftragnehmer liefert Daten ausschließlich in branchenüblichen Standardformaten.
Eine Garantie für die Kompatibilität der gelieferten Dateien mit spezifischer Software,
Systemen oder Plattformen des Auftraggebers wird nicht übernommen. Der Auftraggeber ist
selbst verantwortlich für die Prüfung der Kompatibilität vor Auftragserteilung.
2.6 Der Auftragnehmer behält sich vor, für die Auftragserfüllung geeignete Subunternehmer
einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird.
§ 3Eingesetzte Technologie, Messverfahren und Genauigkeitsangaben
3.1 Eingesetzte Systeme
Der Auftragnehmer setzt für die Datenerfassung folgende zertifizierte und kalibrierte
Systeme ein: - UAV-System: DJI Matrice 4E – professionelles Vermessungsdrohnensystem mit
integriertem RTK-Empfänger, kalibrierter Mehrfachkamera (RGB + Multispektral) und
mechanischem Shutter. - GNSS-Rover: Emlid Reach RS3 – Multi-Band RTK/GNSS-Empfänger mit IMUgestützter Neigungskompensation bis 60°, L1/L2/L5-Mehrfrequenzempfang, IP67-
Schutzklasse. - Korrekturdienst: SAPOS (Satellitenpositionierungsdienst der deutschen
Landesvermessung) – amtlicher GNSS-Korrekturdienst via NTRIP-Protokoll. - Auswertesoftware: Agisoft Metashape Professional – IndustriestandardPhotogrammetriesoftware.
3.2 Funktionsweise RTK-GNSS
Das RTK-Verfahren ermöglicht zentimetergenaue Positionsbestimmung durch GNSSSatellitensignale (GPS, GLONASS, Galileo, BeiDou) kombiniert mit SAPOS-Korrekturdaten
via NTRIP. Ein stabiler RTK-Fix (mind. 10 Sekunden) wird vor jeder Messung sichergestellt.
3.3 SAPOS-Verfügbarkeit
SAPOS ist ein staatlicher Dienst der deutschen Landesvermessungsbehörden. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Einschränkungen oder
Qualitätsverschlechterungen des SAPOS-Dienstes, da diese außerhalb seines
Einflussbereichs liegen. Bei SAPOS-Ausfall behält sich der Auftragnehmer vor, auf PPKVerfahren (Post-Processing Kinematic) umzusteigen oder den Termin zu verschieben, ohne
dass dem Auftraggeber daraus Ansprüche entstehen.
3.4 Referenzsystem und Koordinatensystem
Alle Daten werden standardmäßig in ETRS89/UTM (EPSG:25832) und DHHN2016 mit
Geoidmodell GCG2016 ausgegeben. Abweichende Systeme sind gesondert zu vereinbaren
und zu vergüten.
3.5 Erreichbare Genauigkeiten
Unter optimalen Bedingungen erreichbare Richtwerte: - Lagegenauigkeit (XY): ± 1–3 cm (1 Sigma)
- Höhengenauigkeit (Z): ± 2–5 cm (1 Sigma)
- Orthofotoauflösung (GSD): typisch 1–3 cm/Pixel bei 50–120 m Flughöhe
- Punktwolkendichte: typisch 100–500 Punkte/m²
3.6 Einflussfaktoren auf die Messgenauigkeit
Folgende externe Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers können die
Genauigkeit beeinträchtigen: - Atmosphärische Störungen (ionosphärische/troposphärische Einflüsse)
- Ungünstige Satellitenkonstellation (niedriger PDOP-Wert)
- Multipath-Effekte durch Gebäude, Bäume oder Metallobjekte
- Magnetfeldstörungen durch elektrische Leitungen oder elektromagnetische Felder
- Homogene Oberflächen (Asphalt, Wasser, Schnee) oder dichte Vegetation
- Witterungseinflüsse auf Drohnenstabilität und Bildqualität
- Temporäre Ausfälle oder Einschränkungen des SAPOS-Dienstes
3.7 Rechtlich vereinbarte Genauigkeitstoleranzen
Ohne abweichende Vereinbarung in Textform gelten folgende Toleranzen als
vertragsgemäß: - Lagegenauigkeit (XY): ± 5 cm (RMSE)
- Höhengenauigkeit (Z): ± 8 cm (RMSE)
- Orthofotoauflösung (GSD): bis zu 20 % Abweichung vom Sollwert
Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen begründen keinen Mangel und berechtigen nicht
zur Minderung oder zum Rücktritt.
3.8 Qualitätsbericht
Jede Auswertung wird mit einem Qualitätsbericht dokumentiert (RMSE-Werte, GCPVerteilung, Koordinatensystem, Hardware/Software, Flugparameter). Der Bericht ist
Bestandteil der Lieferung.
3.9 Keine amtliche Vermessung
Die erbrachten Leistungen stellen keine amtliche Vermessung im Sinne der deutschen
Landesvermessungsgesetze dar. Für amtliche Zwecke ist ein öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur (ÖbVI) hinzuzuziehen.
§ 4Urheberrecht, Nutzungsrechte und Luftbildschutz
4.1 Alle vom Auftragnehmer erstellten Luftbilder, Orthofotomosaiken, Punktwolken, 3DModelle und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der
Auftragnehmer gilt als Urheber im Sinne des § 72 UrhG (Lichtbildwerke) und des § 2 UrhG.
4.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht an den gelieferten Ergebnisdaten für den ausschließlich vereinbarten
Verwendungszweck. An den Rohdaten (Originalfotos, GNSS-Logs, Zwischenergebnisse)
erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte.
4.3 Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus
bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Eine Verletzung dieser
Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Schadensersatz sowie
zur sofortigen Entziehung der Nutzungsrechte.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen zu Referenzzwecken (Website,
Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich in
Textform widerspricht. Adresse und Name des Auftraggebers werden standardmäßig
zensiert, sofern keine ausdrückliche Genehmigung zur namentlichen Nennung vorliegt.
4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rohdaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (§
5) vollständig zu löschen, ohne dass dem Auftraggeber daraus Ansprüche entstehen.
§ 5Versicherung
5.1 Der Auftragnehmer verfügt über eine gültige Drohnenhaftpflichtversicherung gemäß EUDrohnenverordnung (EU 2019/947) und LuftVG. Die Versicherung deckt Personen- und
Sachschäden Dritter im Zusammenhang mit dem UAV-Betrieb ab.
5.2 Auf Anfrage in Textform stellt der Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen einen
Versicherungsnachweis zur Verfügung.
5.3 Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers oder
durch von ihm zu vertretende Umstände (nicht kommunizierte Hindernisse, fehlende
Zugangsgenehmigungen) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich über besondere
Gefahren auf dem Einsatzgelände zu informieren (z. B. Hochspannungsleitungen,
Funkanlagen, explosive Stoffe).
§ 6Aufbewahrung und Löschung von Rohdaten
6.1 Rohdaten (Originalfotos, GNSS-Logs, Punktwolken vor finaler Auswertung) werden nach
Lieferung der Ergebnisdaten für 30 Kalendertage aufbewahrt und danach unwiederbringlich
gelöscht.
6.2 Ergebnisdaten (Orthofoto, DGM, Punktwolke, 3D-Modell, Berichte) werden 12 Monate
nach Lieferung archiviert. Eine Neubereitstellung nach Ablauf kann gesondert berechnet
werden.
6.3 Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die dauerhafte Sicherung der gelieferten
Daten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Datenverluste beim Auftraggeber.
6.4 Eine Wiederherstellung nach Ablauf der Fristen ist nur gegen gesonderte Vergütung
möglich und setzt das Vorhandensein der Daten voraus.
§ 7Abnahme der Leistung
7.1 Nach Lieferung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Daten innerhalb von 14
Kalendertagen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen.
7.2 Mängel sind in Textform und mit konkreter Beschreibung mitzuteilen. Pauschale
Ablehnungen ohne Mangelbeschreibung gelten nicht als wirksame Mängelanzeige.
7.3 Der Abruf der Daten ohne Mitteilung von Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Abruf,
steht der Abnahme gleich.
7.4 Abweichungen innerhalb der Genauigkeitstoleranzen gemäß § 3.7 gelten nicht als
Mangel.
§ 8Vertraulichkeit und Geheimhaltung
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten
vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und
nicht ohne vorherige Zustimmung in Textform der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
Als vertraulich gelten insbesondere: - Technische Details über eingesetzte Systeme, Workflows und
Auswertungsmethoden des Auftragnehmers - Preisstrukturen, Kalkulationen und Angebote des Auftragnehmers
- Geschäftliche, technische oder planerische Informationen des Auftraggebers
- Grundstücks- und Projektinformationen, die im Rahmen der Befliegung bekannt
werden
8.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, das Angebot des Auftragnehmers –
einschließlich Preisstruktur, Stundensatz und Leistungsumfang – nicht an Wettbewerber des
Auftragnehmers weiterzugeben.
8.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für einen
Zeitraum von 3 Jahren nach Abschluss des Auftrags.
8.4 Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die bereits öffentlich
bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, oder
die von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt wurden.
8.5 Bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist die verletzende Partei zur
Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet, die im Einzelfall gerichtlich
festgesetzt werden kann.
§ 9Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
9.1 Ein Vertrag kommt zustande durch die Auftragsbestätigung in Textform des
Auftraggebers (Unterzeichnung des Angebots). Das Angebot ist freibleibend bis zur
Unterzeichnung.
9.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ViPoint-Air ist ein
umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen gemäß § 14 UStG. Die Umsatzsteuer wird auf
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
9.3 Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
9.4 Die Aufrechnung wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Forderungen.
9.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Anzahlung von bis zu 30 % des
Nettoauftragswertes zu verlangen. Die Anzahlung ist bis spätestens 3 Werktage vor
Leistungsbeginn fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Leistung bis zur Zahlung der
Anzahlung zu verweigern.
§ 10Wetterklausel und Durchführungsbedingungen
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Flüge abzusagen oder zu verschieben bei: Regen,
Schnee, Hagel; Windgeschwindigkeiten über 10 m/s; Sichtweite unter 1.000 m; Eisbildung;
Luftraumsperrungen oder behördlichen Anordnungen.
10.2 Bei wetterbedingter Verschiebung entstehen dem Auftraggeber keine Mehrkosten. Ein
neuer Termin wird einvernehmlich vereinbart.
10.3 Verdeckte Bereiche (Vegetation, Bebauung, Hindernisse) können nicht vollständig
erfasst werden und sind nicht im Lieferumfang enthalten.
§ 11Sicherheit auf dem Einsatzgelände und Dritte
11.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass das Einsatzgelände während der
Befliegung für unbeteiligte Dritte nicht zugänglich ist. Empfohlener Mindestabstand: 30 Meter
vom Befliegungsbereich.
11.2 Muss die Befliegung wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen abgebrochen oder
verschoben werden, gehen alle dadurch entstandenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
11.3 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus
unzureichender Geländesicherung entstehen.
11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Befliegung sofort abzubrechen, wenn eine
unmittelbare Gefahr für Personen, Tiere oder Sachwerte vorliegt, die nicht zumutbar
beseitigt werden kann.
§ 12Höhere Gewalt (Force Majeure)
12.1 Keine Partei ist zur Erfüllung verpflichtet, soweit Ereignisse höherer Gewalt die
Erfüllung verhindern, insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche
Anordnungen, großflächige Strom-/Netzausfälle, SAPOS-Ausfälle über 24 Stunden.
12.2 Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform über das Ereignis
und dessen Dauer.
§ 13Flugverbotszonen und vergebliche Anfahrt
13.1 Sind dem Auftraggeber Einschränkungen im Einsatzgebiet bekannt, (Kontrollzonen,
Naturschutzgebiete, Sperrgebiete, NOTAM, Privatverbote) sind diese dem Auftragnehmer
bei Vertragsschluss, oder wenn diese Nachträglich bekannt werden in Textform mitzuteilen.
13.2 Ist die Befliegung vor Ort aufgrund nicht mitgeteilter Einschränkungen nicht möglich,
trägt der Auftraggeber alle tatsächlich entstandenen Kosten der vergeblichen Anfahrt:
Kilometerpauschale 0,30 €/km, Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz, sonstige
nachweisbare Auslagen. Dem Auftraggeber wird gestattet den Nachweis zu erbringen, dass
der Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.
13.3 Waren die Einschränkungen weder dem Auftraggeber noch dem Auftragnehmer
bekannt, trägt jede Partei ihre eigenen Kosten und ein Neutermin wird kostenfrei vereinbart.
§ 14Lieferverzug
14.1 Die Bearbeitungszeit von ca. 14 Werktagen nach Befliegungstermin ist eine
unverbindliche Richtlinie, sofern nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart.
14.2 Bei absehbarem Verzug informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in
Textform und nennt einen neuen Liefertermin.
14.3 Lieferverzug berechtigt nicht automatisch zum Rücktritt oder zu Schadensersatz, sofern
der Auftragnehmer rechtzeitig informiert hat und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
14.4 Vertragsstrafen wegen Lieferverzugs bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in
Textform im Angebot.
§ 15Digitale Lieferung und Download
15.1 Lieferung erfolgt standardmäßig digital via Download-Link (z. B. WeTransfer, CloudSpeicher oder FTP).
15.2 Der Download-Link ist ab Versanddatum 14 Kalendertage gültig. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, die Daten innerhalb dieser Frist herunterzuladen und lokal zu sichern.
15.3 Nach Ablauf der Frist kann eine erneute Bereitstellung gegen mindestens 25 € netto
berechnet werden.
15.4 Mit Versand des Download-Links gilt die Lieferpflicht als erfüllt. Die 14-tägige
Abnahmefrist gemäß § 7 beginnt mit dem Versanddatum.
§ 16Änderungswünsche und Nachtragsangebote
16.1 Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang sind nur mit Zustimmung des
Auftragnehmers möglich.
16.2 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen stets der Textform.
16.3 Änderungswünsche können zu erhöhtem Aufwand und Mehrkosten führen.
16.4 Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die im Vertrag zugrunde gelegte Fläche
des Befliegungsgebietes um mehr als 10% abweicht sind beide Vertragsparteien berechtigt
die Bedingungen auf die Abweichung anzupassen.
§ 17Insolvenz des Auftraggebers
17.1 Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers ist der
Auftragnehmer berechtigt, noch nicht begonnene Leistungen einzustellen und offene
Forderungen sofort fällig zu stellen.
17.2 Gelieferte Daten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des
Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). Bei Insolvenz vor vollständiger Zahlung können die
Nutzungsrechte widerrufen und Herausgabe oder Löschung der Daten verlangt werden.
17.3 Bereits vollständig bezahlte und abgenommene Leistungen sind von diesem
Paragraphen nicht betroffen.
§ 18Rahmenverträge und Daueraufträge
18.1 Für regelmäßige Befliegungen (z. B. monatliche Bestandsaufnahmen bei Kieswerken
oder Bauvorhaben) können gesonderte Rahmenverträge abgeschlossen werden, die
Laufzeit, Befliegungsintervalle, Preiskonditionen und Kündigungsfristen festlegen.
18.2 Rahmenverträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, sofern nicht abweichend
vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, sofern nicht
abweichend in Textform vereinbart.
18.3 Wird ein Rahmenvertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um
jeweils 3 Monate, sofern nicht abweichend vereinbart.
§ 19Auslandseinsätze
19.1 Drohnenflüge außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterliegen den jeweiligen
nationalen Luftfahrtgesetzen und EU-Drohnenvorschriften des Einsatzlandes.
Auslandseinsätze bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
19.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig über geplante
Auslandseinsätze zu informieren. Mehrkosten für zusätzliche Genehmigungen,
Versicherungsanpassungen oder behördliche Anforderungen im Ausland trägt der
Auftraggeber.
19.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder
Nichtdurchführbarkeit von Auslandseinsätzen aufgrund ausländischer
Behördenentscheidungen oder rechtlicher Einschränkungen.
§ 20Stornierung und Rücktritt
20.1 Die Stornierung des Auftrages ist bis zu drei Tage vor Leistungsbeginn möglich.
20.2 Im Falle der Stornierung nach 20.1 ist der Auftragnehmer berechtigt als
Aufwandsentschädigung für bis dahin geleistete Arbeitszeit und Sonstige Aufwendungen,
Anfahrten und sonstige Schäden, berechtigt eine Pauschale in Höhe von 25% des
Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber wird gestattet den Nachweis
zu erbringen, dass der Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden
ist.
20.3 Wetterbedingte Verschiebungen gelten nicht als Stornierung.
§ 22Genehmigungen und rechtliche Pflichten
22.1 Der Auftragnehmer ist für luftrechtliche Genehmigungen gemäß EUDrohnenverordnung (EU 2019/947) verantwortlich.
22.2 Der Auftraggeber ist für privatrechtliche Einwilligungen der Grundstückseigentümer
verantwortlich.
22.3 Mehrkosten für besondere Genehmigungen trägt der Auftraggeber.
22.4 Der Auftragnehmer fliegt ausschließlich mit zertifizierten Piloten (mind. EUKompetenznachweis A2) und registriertem Fluggerät.
§ 23Haftung und Schadenersatz
23.1 Der Auftragnehmer haftet, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruht.
Ferner haftet der Auftragnehmer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen
Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der
Auftragnehmer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der
Auftragnehmer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den
vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit
des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
23.2 Gesamthaftung begrenzt auf den Netto-Auftragswert, sofern keine vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
23.3 Keine Haftung für Genauigkeitsabweichungen innerhalb der Toleranzen gemäß § 3.7.
23.4 Keine Haftung für externe Einflussfaktoren gemäß § 3.6 und SAPOS-Ausfälle gemäß §
3.3.
23.5 Keine Haftung für Planungsfehler aus zweckfremder Verwendung oder falscher
Interpretation der Daten.
§ 24Datenschutz
24.1 Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer als
Verantwortlichem im Sinne von Art. 4 DS-GVO:
Verantwortlicher:
ViPoint-Air – UAV-Datenerfassung & Photogrammetrie Maximilian Sager (im folgenden
Auftragnehmer)
Anschrift und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Georg-Käß-Straße 13, 86343 Königsbrunn (DE)
24.2 Zum Zweck der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen zur UAVDatenerfassung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie ggf. weiteren beteiligten Dritten
werden insbesondere die nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Informationen erhoben und
verarbeitet:
• Vorname/n, Nachname/n
• Anschrift
• Telefonnummer/n (Festnetz und/oder Mobilfunk)
• E-Mail-Adresse/n
• Geburtsdaten
• Lage, Fläche, Art, Ausstattung, Beschaffenheit des Auftragsobjekts
• Lagepläne, Mietverträge, Pachtverträge
• Konto- und Zahlungsdaten
• Liquidität des Auftragnehmers (Selbstauskunft, Schufa Auskunft)
24.3 Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO zu den genannten Zwecken für
die Auftragserfüllung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
erforderlich.
Die vom Auftragnehmer verarbeiteten personenbezogenen Informationen werden während der Dauer
des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung bis zur Erfüllung / Verjährung der
gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gespeichert und danach gelöscht, es sei denn,
dass der Auftragnehmer nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DS-GVO aufgrund von steuer- und
handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer
längeren Speicherung verpflichtet ist oder die betroffenen Personen in eine darüberhinausgehende
Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DS-GVO eingewilligt haben.
24.4 Eine Übermittlung der persönlichen Daten vom Auftraggeber an Dritte zu anderen als den im
Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DS-GVO
für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber und ggf.
weiteren Beteiligten erforderlich ist, werden die personenbezogenen Informationen an Dritte
weitergegeben. Hierzu insbesondere zählen bzw. können zählen
• Bank für die Zahlungsanweisung und den Zahlungsempfang im Rahmen des
Vertragsverhältnisses
• Finanzamt und andere Behörden zum Zwecke der Erfüllung gesetzlicher Pflichten des
Auftragnehmers
• Drohnen- und Haftpflichtversicherung sowie Sachverständige zum Zweck der Abwicklung
von Versicherungsfällen
• Rechtsberater und Sachverständige zum Zweck der Geltendmachung und/oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen im Rahmen des Vertragsverhältnisses
• Steuerberater zum Zweck der Erfüllung steuerlicher Pflichten des Auftragnehmers
• Agisoft-Metashape / Rhino8 / CloudCompare / DJI /
Die weitergegebenen Daten dürfen von dem/den Dritten ausschließlich zu den genannten
Zwecken verwendet werden.
24.5 Dem Auftraggeber stehen die folgenden Rechte zu:
• gemäß Art. 7 . Abs. 3 DS-GVO eine eventuell erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem
Auftragnehmer zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass der Auftraggeber die
Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr
fortsetzen darf;
• gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über die vom Auftragnehmer verarbeiteten
personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere über die Verarbeitungszwecke,
die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von
Empfängern, gegenüber denen die Daten offen gelegt wurden oder werden, die geplante
Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder auf
Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts, das Bestehen eines
Beschwerderechts, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht beim Auftragnehmer
erhoben wurden sowie das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen zu involvierter Logik,
Tragweite und Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für den betroffenen
Auftragnehmer;
• gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung oder Vervollständigung ihrer beim
Auftragnehmer gespeicherten personenbezogenen Informationen zu verlangen;
• gemäß. Art. 17 DS-GVO die Löschung der beim Auftragnehmer gespeicherten
personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des
Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
• gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten zu verlangen, wenn die Richtigkeit der Daten von ihnen bestritten wird, wenn die
Verarbeitung unrechtmäßig ist, sie aber die Löschung der Daten ablehnen und stattdessen
Einschränkung der Nutzung fordern, wenn der Auftragnehmer die Daten nicht mehr
benötigt, sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen benötigen oder sie gemäß Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung eingelegt haben;
• gemäß Art. 22 DS-GVO ihre personenbezogenen Daten, die sie dem Auftragnehmer
bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu
erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
• sich gemäß Art. 77 DS-GVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel
können sich die betroffenen Personen hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres gewöhnlichen
Aufenthaltsortes oder des Wohn- bzw. Geschäftssitzes des Auftragnehmer wenden.
24.6 Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1
S. 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet werden, hat der Auftraggeber das Recht, gemäß Art. 21 DS-GVO
Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, wenn dafür Gründe
vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben.
Der Widerspruch kann beim Auftragnehmer in Textform, mündlich oder per E-Mail eingelegt werden.
24.7 Datenschutzerklärung: https://vipoint-air.de/datenschutz/ – Bestandteil dieser AGB.
§ 25Streitbeilegung
25.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS)
bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. ViPoint-Air ist nicht
verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, eine solche Teilnahme wird
gesetzlich vorgeschrieben.
25.2 Dieser Hinweis erfolgt gemäß § 36 Abs. 1 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
25.3 Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien wird zunächst eine außergerichtliche
Einigung angestrebt. Jede Partei kann hierzu eine Vermittlung in Textform vorschlagen.
Kommt innerhalb von 30 Tagen keine Einigung zustande, steht der ordentliche Rechtsweg
offen.
§ 26Schlussbestimmungen
26.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG).
26.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
26.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
ViPoint-Air | Maximilian Sager | Georg-Käß-Str. 13, 86343 Königsbrunn
www.vipoint-air.de | info@vipoint-air.de | Tel.: +49 1523 2083702
